Vielen könnte der Zusammenhang zwischen Apps und Rechtssicherheit zunächst unverständlich vorkommen. Was kann schon schiefgehen, wenn Du eine App nutzt, die Du im Shopify App Store heruntergeladen hast, um beispielsweise Deinen Umsatz anlässlich des Black Fridays zu steigern?

Wir haben mit Ivan vom Händlerbund über den Zusammenhang zwischen Apps und Rechtssicherheit und auch über Black Friday, was sich nun auch in Deutschland wachsender Beliebtheit erfreut, gesprochen. Dabei durften wir von ihm so einige überraschende Fakten erfahren. Welche es sind, erklären wir Dir hier. 

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dieser Artikel eine Zusammenfassung unseres Gesprächs mit Ivan ist und nicht als Rechtsberatung verstanden werden darf, weil wir nicht dazu befugt sind, da wir keine Jurist*innen sind. Bei konkreten rechtlichen Fragen bitten wir Dich daher, eine*n Juristin/Juristen zu konsultieren.

Black Friday - eine geschützte Marke

Während der Black Friday in den USA ein fast schon zu einer Tradition geworden ist, die am Freitag nach Thanksgiving als Shopping-Event regelrecht gefeiert wird, hatte er in Deutschland und Europa lange Zeit keine Relevanz. Aber diese Zeiten haben sich geändert, denn auch in Deutschland wächst die Popularität des Black Fridays und viele Händler*innen, sowohl im stationären Bereich als auch im E-Commerce, machen mit. Und zwar ungeachtet der Kritik, dass dadurch das Weihnachtsgeschäft leidet, weil Verkäufe vorgezogen werden oder dass es kein gutes Signal ist, Produkte zu verramschen, denn letztendlich scheint der Black Friday bei Kund*innen gut anzukommen.

Aber eine Tatsache dürfte vielleicht nicht bekannt sein: Der Black Friday ist eine geschützte Marke, die beim Deutschen Patentamt als Wortmarke geschützt ist und daher auch schon zu Abmahnungen geführt hat. Strenggenommen ist es also ein geschützter Begriff, mit dem man nicht ohne Weiteres werben kann, ohne eine Lizenzgebühr für die Nutzung des Begriffs zu zahlen. Zwar wurde eine Löschungsklage eingereicht, damit der Begriff frei verwendet werden darf, aber das rechtliche Ringen darum wurde noch nicht entschieden.

Zwar kommen Abmahnungen gerade bei Kleinhändler*innen nicht sehr häufig vor, allerdings ist es als Händler*in gut zu wissen, dass eine Abmahnung ungeachtet der Wahrscheinlichkeit durchaus möglich sein kann.

Was gilt es bei verkaufssteigernden Apps zu beachten?

Ob Du nun beim Black Friday mitmachen und Deine Verkäufe und Umsätze ankurbeln willst oder dies auch ohne Black Friday machen willst: Es gibt im Shopify App Store einige Apps, die dabei helfen, die Verkäufe zu steigern. 

Allerdings könntest Du Dich als Händler*in auch fragen, ob die Methoden, mit denen der Verkauf angekurbelt werden soll, auch rechtlich in Ordnung sind. Schließlich werden die meisten Apps in den USA entwickelt und sind daher hauptsächlich für den US-amerikanischen Markt konzipiert. In den USA gelten jedoch andere Vorschriften und es wird dort weitaus weniger reguliert als in Deutschland, sodass Marketingmaßnahmen, die dort erlaubt sind, in Deutschland eventuell Probleme verursachen könnten.

Wir stellen Euch einige der beliebtesten verkaufsfördernden Apps vor und erklären Dir, ob Du sie bedenkenlos nutzen kannst und was Du beachten musst, wenn Du sie nutzen willst.

Hurrify  

Countdown-Timer und Fake-Lagerbestände

Hurrify ist ein Countdown-Timer, der auf der Produktseite erscheint, wenn ein*e neue*r Kund*in sie besucht. Das bedeutet wiederum, dass sie individuell startet und Kund*innen dazu verleiten soll, ohne lange zu überlegen einen Kauf zu tätigen, bevor der Rabatt mit dem Countdown erlischt oder das Produkt ausverkauft ist.

Nun könnte man sich die Frage stellen, ob das überhaupt erlaubt ist und wie so oft beim Thema Recht muss man sagen: es kommt darauf an; in diesem Falle kommt es auf die Ausgestaltung an. 

Ein Countdown-Timer ist grundsätzlich in Ordnung, allerdings unter der Voraussetzung, dass er nicht irreführend ist. Wenn beispielsweise eine Rabattaktion zu einem bestimmten Zeitpunkt endet und der Rabatt auf den Verkaufspreis danach erlischt, dann ist es auch in Ordnung, hierfür einen Countdown-Timer zu nutzen. Wenn aber eine künstliche Verknappung des Produktes suggeriert wird, obwohl dies nicht der Fall ist, weil das Produkt auch nach der vermeintlichen Verknappung weiterhin ganz normal angeboten wird, dann ist das unzulässig. Dies gilt auch für die Nutzung eines Countdown-Timers im Warenkorb, um zu zeigen, wie lange die Produkte im Warenkorb reserviert oder wie viele Stücke noch verfügbar sind, solange sie der Realität entsprechen. In diesem Falle sollte auch in den AGB geklärt werden, was eine Reservierung konkret bedeutet.

Fazit: Hurrify kannst Du also unter real gegebenen Voraussetzungen bedenkenlos nutzen. Kritisch wird es eben dann, wenn diese realen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die App an sich ist also bedenkenlos, nur die Art und Weise, wie sie genutzt wird, kann eventuell problematisch sein.

FOMO (Socia-Proof)

FOMO blendet unten im Onlineshop Pop-Ups ein, die zeigen, wer welches Produkt gekauft hat; z.B. Lana aus Dortmund kaufte vor 2 Tagen "Sonnenbrille California Noir". Auf diese Weise wollen insbesondere neuere Onlineshops Vertrauen erwecken und Neukund*innen dazu ermutigen, doch einen Kauf zu tätigen, weil schließlich auch andere bereits im Onlineshop eingekauft haben. 

Allerdings ist es eben auch so, dass die Vornamen und der Wohnort der Käufer*innen angezeigt werden. Wie ist das aber aus rechtlicher Sicht?

Tatsächlich könnte es hier problematisch werden, weil mit dem Vornamen und dem Wohnort personenbezogene Daten veröffentlicht werden, was mit dem Datenschutz kollidiert. Für die Veröffentlichung jener Daten bräuchtest Du also eine Rechtsgrundlage, in diesem Fall wäre es die Einwilligung Deiner Käufer*innen, dass ihre Vornamen und Wohnorte mitsamt der von ihnen gekauften Produkte tatsächlich von Dir veröffentlicht werden dürfen. Dies könnte in Form einer Checkbox, die als Einwilligung von der/dem Käufer*in aktiv mit einem Häkchen versehen wird, geschehen. Noch sicherer ist es, nur den Anfangsbuchstaben des Vornamens zu verwenden und die Informationen dadurch zu anonymisieren.

Fazit: Du kannst FOMO also bedenkenlos nutzen, solange Du den Datenschutz berücksichtigst und personenbezogene Daten nicht ohne Einwilligung veröffentlichst.

Wheelio (E-Mail-Marketing)

Mit Wheelio kannst Du, Achtung Wortspiel, spielend einfach die Besucher*innen Deines Onlineshops dazu bringen, ihre E-Mail-Adressen zu hinterlegen: sobald sie in einem Pop-Up ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben, dürfen sie, der Name suggeriert es schon, an einem Glücksrad drehen, das ihnen Chancen auf Rabatte verspricht. Auf diese Weise bringst Du sie zum Einen dazu, ihre E-Mail-Adresse zu nennen, sodass du sie später fürs E-Mail-Marketing verwenden kannst; zum Anderen animierst Du sie, falls sie einen Rabattcode "erspielt" haben, zu einem Kauf. 

Das Konzept scheint auf den ersten Blick ein Gewinn für beide Seiten zu sein. Allerdings hat die Sache einen großen Haken: Wheelio erlaubt im Backend, die Gewinnchancen zu manipulieren. So kann das Glücksrad die Aussicht auf einen 70%'igen Rabattcode stellen, der aber nie eintritt, weil dies im Backend so eingestellt und ausgeschlossen wurde.

Das dies aus rechtlicher Sicht schwierig ist, dürfte nicht überraschen. Tatsächlich müssten drei Voraussetzungen erfüllt werden, damit Wheelio rechtssicher genutzt werden kann:

  1. Für Gewinnspiele müssen immer Teilnahmebedingungen definiert werden, die auch offengelegt werden müssen, damit sie ein zulässiges Gewinnspiel sind. 
  2. Wenn Gewinnspiele manipuliert sind, dann sind auch keine echten Gewinnspiele. 
  3. Falls Du die E-Mail-Adressen für weitere Zwecke als für das Gewinnspiel verwenden willst, was ja auch Sinn und Zweck der App ist, musst Du auch über jene Zwecke informieren und Dir dafür die Einwilligung der/des E-Mail-Adressen-Inhaber*in holen. 

Fazit: Da all die oben genannten Voraussetzungen letztendlich mit dem Feature von Wheelio kollidieren und daher schwer miteinander zu vereinbaren und umzusetzen sind, solltest Du wirklich überlegen, ob Du die App auch nutzen willst. 

Free Shipping Bar (Bestellwert für kostenlosen Versand erhöhen)

Free Shipping Bar zeigt an, für welchen Warenwert die Kund*innen noch Produkte kaufen müssen, um vom kostenlosen Versand zu profitieren. Insbesondere bei geringen verbliebenen Summen ist dies sehr hilfreich. Auf diese Weise werden die Kund*innen ermutigt, je nach Bestellwert doch noch spontan ein oder zwei Produkte zu kaufen, sodass keine Versandgebühren anfallen; denn anstelle der Versandgebühr hätten sie ein Produkt mehr, über das sie sich freuen können, weil sie für das Produkt als für den Versand bezahlen. Und wenn viele Kund*innen ein oder zwei Produkte mehr kaufen, generierst Du letztendlich höhere Umsätze.

Und das ist auch rechtlich bedenkenlos, sehr viele Onlineshops machen davon Gebrauch und das ist daher gängige Praxis. Denn Kund*innen werden ja nicht unter Druck gesetzt, sondern können selbst entscheiden, ob sie mehr Produkte für kostenlosen Versand kaufen möchten oder nicht. Du musst lediglich darauf achten, dass es für Kund*innen ersichtlich ist, welche Bedingungen für kostenlosen Versand gelten (z.B. ab 30€); aber das dürfte ja kein Problem sein.

Fazit: Free Shipping Bar kann ohne Bedenken genutzt werden. 

Bold Upsell

Mithilfe von Produktempfehlungen, die zu den Produkten im Warenkorb passen oder ihnen ähneln, aber hochpreisiger sind oder sie ergänzen, ermöglicht Bold Upsell, wie der Name es schon sagt, weitere Verkäufe. Für Schuhe können so beispielsweise Socken angezeigt werden, für Hosen die passenden Gürtel oder für Kameras die passenden Speichermedien. Oder es werden Produkte derselben Kategorie vorgeschlagen, die eine höhere Qualität haben und daher mehr kosten. Schließlich könnten Kund*innen vielleicht bereit sein, für etwas mehr Geld ein qualitativ hochwertigeres Produkt zu kaufen.

Dies ist im E-Commerce gängige Praxis und rechtlich unbedenklich. Die einzigen Voraussetzungen sind, dass die vorgeschlagenen Produkte mitsamt relevanter und wesentlicher Produktmerkmale (z.B. Titel und Preis) angezeigt , die Kund*innen nicht in die Irre geführt und unter Druck gebracht und dass für die Empfehlungen keine Bedingungen definiert werden. Die Kund*innen müssen immer noch frei und selbst entscheiden können, ob sie die empfohlenen Produkte kaufen möchten oder nicht.

Fazit: Bold Upsell ist bedenkenlos zu nutzen, solange die üblichen Voraussetzungen für Produkte beachtet und Kund*innen nicht in die Irre geführt werden.


Du siehst, dass es -mit einer Ausnahme- viele Apps gibt, die bedenkenlos genutzt werden können, ohne den Pfad der Rechtssicherheit zu verlassen. Dabei gilt es allerdings zu beachten, bei der Nutzung stets die rechtlichen Anforderungen im Blick zu behalten und dementsprechend die Apps zu nutzen. Denn, wie Du es an unseren Beispielen auch gesehen hast, sind einige Apps nicht per se rechtssicher, sondern es kommt auch immer darauf an, wie Du sie nutzt. 

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Zwar dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, falls Du aber anderweitige Fragen haben solltest oder Beratung oder Unterstützung benötigst, setze Dich gerne mit uns in Verbindung. Wir von Tante-E sind eine der führenden Shopify-Experten-Agenturen in Deutschland mit Standorten in Berlin und Köln. Wir betreiben nicht nur eigene Onlineshops auf Shopify, sondern haben in den letzten zwei Jahren 200 Projekte wie Shop-Setups oder Shop-Optimierungen realisiert. Insofern verfügen wir über eine hohe Expertise im Bereich E-Commerce im Allgemeinen und Shopify im Besonderen. Daher würden wir uns sehr freuen, wenn wir auch Dir helfen dürfen. Melde Dich einfach bei uns, wir freuen uns auf Dich.

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