Gerade im E-Commerce fallen enorme Menge an Müll an: Kartons, Luftpolster, Folien, Styropor, Plastikverpackungen. Gerade bei kleineren Bestellungen kommt es oft vor, dass die Menge der gelieferten Produkte kleiner ist als die Menge an Müll, die letztendlich mit der Bestellung verbunden ist.
Um diese negativen Nebeneffekte des Onlinehandels möglichst zu reduzieren, ist seit dem 01.01.2019 deshalb das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Es ist im Grunde die Weiterentwicklung und Aktualisierung der vorherigen Verpackungsverordnung, die es bereits seit 1991 gab. Dabei geht es darum, zum Einen die Recyclingquoten zu erhöhen und zum Anderen zu kontrollieren, ob Händler*innen die Anforderungen tatsächlich auch befolgen.
Aber worum geht es konkret beim Verpackungsgesetz? Was musst Du als Händler*in beachten, welche Pflichten müssen erfüllt werden?
Wir haben diesbezüglich mit Ivan Bremers vom Händlerbund gesprochen, der uns alles Wichtige rund um das Verpackungsgesetz erklärt und die wichtigsten Fragen beantwortet hat. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass wir als Shopify Experten-Agentur keine Rechtsberatung bieten dürfen und dieser Artikel daher eine professionelle Rechtsberatung nicht ersetzt. Bei konkreten rechtlichen Fragen bitten wir Dich daher, eine*n Jurist*in zu konsultieren.
Was ist eine "Verpackung"?
Die Frage mag auf den ersten Blick banal erscheinen, aber tatsächlich hat der Gesetzgeber definiert, was eine Verpackung ist: Alle Materialien, die zum Transport, Schutz und der Handhabe der Waren dienen und bei Endverbraucher*innen letztendlich als Müll anfallen, gelten als Verpackung. Für Onlinehändler*innen sind das die Kartonagen oder (Plastik-)Versandtaschen, mit denen die Waren verschickt werden; aber auch Luftpolster oder Styropor, um die Waren innerhalb der Kartonagen und Versandtaschen zu schützen. Selbst Klebeband gilt als Verpackung.
1. Schritt: Registrierung bei der "Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)"Sobald Du zum ersten Mal eine Verpackung in Verkehr bringst, um beispielsweise Deine Onlinebestellung zu verschicken, ist diese Verpackung lizenzierungspflichtig. Im Juristendeutsch spricht man von einer “Systembeteiligungspflicht”. Zuerst musst Du Dich aber bei der "Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)" online registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei und Du bekommst eine Registrierungsnummer.
2. Schritt: Lizenzierung bei einem dualen SystemIm nächsten Schritt registrierst Du Dich bei einem dualen System und lässt die Verpackung dort lizenzieren. Zu den bekanntesten dualen Systemen gehört beispielsweise "Der Grüne Punkt", allerdings gibt es auch andere Anbieter. Auch hier erfolgt die Registrierung ganz einfach online. Anhand der Masse an Verpackungen, die Du in Umlauf bringst oder voraussichtlich bringen wirst, zahlst Du eine monatliche Gebühr. Mithilfe von Preisrechnern kannst Du vorab Deine voraussichtliche Monatsgebühr errechnen. Die Lizenzierungsgebühr für Verpackungen aus umweltfreundlichen und gut recyclebaren Materialien ist dabei günstiger.
Unsere Partner*innen vom Händlerbund haben hier eine komplette Liste aller möglichen dualen Systemanbieter erstellt, in der Du gerne Deinen passenden Partner heraussuchen kannst:
BellandVision GmbH
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Landbell AG für Rückhol-Systeme
NOVENTIZ Dual GmbH
Reclay Systems GmbH
Veolia Umweltservice Dual GmbH
Zentek GmbH & Co.
Genauere Informationen findest Du beim Händlerbund direkt: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/whitepaper-verpackungsgesetz.pdf (Seite 16)
Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Lizensierung?
Wenn Du Deine Waren mit nicht-lizenzierter Verpackung verschickst, drohen Geldstrafen; im Extremfall bis zu 100.000€. Außerdem ist dies auch ein Abmahngrund. Dabei gilt der übliche Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Insofern ist es enorm wichtig, dass Du vorher weißt, dass diese Registrierung und Lizenzierung obligatorisch sind.
Gibt es Ausnahmen?
Wenn Du bereits verpackte Waren beispielsweise von einem Großhändler lediglich weiterverschickst, musst Du die Verpackung nicht lizenzieren. Denn schließlich wurde in diesem Falle die Ware nicht erstmalig von Dir verpackt. Auch musst Du gebrauchte und bereits lizenzierte Verpackungen nicht lizenzieren. Allerdings besteht in diesem Falle eine Nachweispflicht dafür, dass sie bereits lizenziert worden sind, weswegen Du besonders aufpassen musst.
Oft werden solche Maßnahmen als "Überregulierung" empfunden, allerdings haben sie einen wichtigen Zweck: Die Vermeidung von Müll, so weit wie möglich und dadurch die Schonung der Umwelt. Denn der E-Commerce wächst stetig und die Vermeidung von unkontrolliert wachsenden Müllbergen ist im Interesse aller.
Nähere Informationen:
Bei Interesse an weiteren Informationen können wir die Seiten vom Händlerbund empfehlen. Diese haben ausführlich und anschaulich sämtliche Informationen aufbereitet:
- https://www.haendlerbund.de/de/downloads/whitepaper-verpackungsgesetz.pdf
- https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/verpackungsgesetz
Starten mit dem eigenen Online-Shop
So sehr es nun vielleicht erst einmal wirkt, dass Du beim Eröffnen eines Online-Shops an viele verschiedene Dinge denken musst, so sehr möchten wir Dich ermuntern, Dich nicht von Deiner Idee abbringen zu lassen. Wenn Du diese kleineren Hürden erst einmal gemeistert hast, wirst Du sehen, dass es doch alles halb so wild war. Gerne helfen wir Dir bei Tante-E, einer Shopify-Experten-Agentur mit Standorten in Berlin und Köln, mit dem perfekten Start und stehen an Deiner Seite im Prozess des Online-Shop-Aufsetzens. Wir haben bereits vielen beim Aufbauen des eigenen Online-Shops geholfen. Setze Dich gerne mit uns Verbindung.