Ab dem 02.08.2026 müssen Shopify-Händler bestimmte KI-generierte Inhalte kennzeichnen, wenn sie diese als Betreiber im eigenen Shop oder in der Werbung einsetzen. Grundlage ist Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Kennzeichnungspflichtig sind vor allem sogenannte Deepfakes, also KI-Inhalte, die realen Personen, Produkten oder Situationen ähneln und dadurch als echt wahrgenommen werden könnten. Werbe- und Produkttexte sind in der Regel nicht betroffen, es sei denn, sie enthalten Aussagen zu Nachhaltigkeit, Gesundheit oder Verbrauchersicherheit.
Für viele Shopify-Händler ist unklar, ob die neue Regelung sie überhaupt betrifft und wie eine korrekte Kennzeichnung im Shop aussieht. In diesem Artikel ordnen wir die wichtigsten Fragen dazu ein: von der Relevanz über konkrete Beispiele bis zur praktischen Umsetzung. Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Einschätzung wider und ersetzt keine Rechtsberatung.
E-Commerce-Specialist Lara unterstützt zahlreiche E-Commerce Brands bei ihren Shops und testet als Teil des tante-e AI Research Teams regelmäßig neue KI-Features rund um Shopify.
- Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht und ab wann gilt sie?
- Wer als Shopify-Händler von der Pflicht betroffen ist
- Welche Inhalte als Deepfake gelten und kennzeichnungspflichtig sind
- Beispiele: Was ist ein Deepfake, was nicht?
- Sonderfall Texte und bereits veröffentlichte Altinhalte
- Wo und wie die Kennzeichnung erfolgen muss
- Barrierefreiheit: Anforderungen an den Hinweis
- Umsetzung mit dem EU-Icon-Set oder eigenen Icons
- Bußgelder bei Verstößen
- Fazit: Nächste Schritte für den eigenen Shop
1. Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht und ab wann gilt sie?
Ab dem 02.08.2026 müssen kennzeichnungspflichtige KI-Inhalte in der EU erkennbar gemacht werden. Rechtliche Grundlage ist Art. 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), der besondere Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme vorsieht.
Zur praktischen Auslegung dienen zwei Dokumente, die selbst nicht rechtlich verbindlich sind:
- der Leitlinienentwurf der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO vom 08.05.2026
- der finale Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte vom 10.06.2026
Beide geben Hinweise zur Umsetzung, ersetzen aber keine rechtliche Einzelfallprüfung.
2. Wer als Shopify-Händler von der Pflicht betroffen ist
Betroffen sind Betreiber von KI-Systemen, also Unternehmen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Für Shopify-Händler ist das relevant, sobald KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos oder Stimmen im eigenen Shop oder in der Werbung eingesetzt werden.
Wichtig für die Praxis: Auch wer eine Agentur oder Freelancer mit der Erstellung von KI-Produktbildern beauftragt, kann selbst zum Betreiber werden. Entscheidend ist, dass die Inhalte im eigenen Verantwortungsbereich, also im Shop oder in der Werbung, veröffentlicht werden.
3. Welche Inhalte als Deepfake gelten und kennzeichnungspflichtig sind
Kennzeichnungspflichtig sind vor allem sogenannte Deepfakes. Das sind KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen können.
Für die Einordnung als Deepfake sind zwei Punkte entscheidend:
- Der Inhalt ähnelt der Realität oder etwas, das real existieren kann.
- Er erzeugt beim Publikum den Eindruck von Echtheit, auch wenn keine Täuschungsabsicht auf Händlerseite vorliegt.
Offensichtlich unrealistische Darstellungen, etwa Fantasiewesen oder klar erkennbare KI-Cartoons, zählen nicht zu den Deepfakes und sind damit nicht automatisch kennzeichnungspflichtig.
4. Beispiele: Was ist ein Deepfake, was nicht?
Die Grenze zwischen Deepfake und unkritischem KI-Inhalt zeigt sich am besten an konkreten Beispielen aus dem Onlineshop-Alltag. Maßgeblich ist dabei immer der Eindruck, den ein Inhalt beim Publikum erzeugt.
| Kein Deepfake (nicht automatisch kennzeichnungspflichtig) | Deepfake (kennzeichnungspflichtig) |
|---|---|
| Darstellung einer Sphinx, die über den Eiffelturm fliegt | Person mit dem Produkt, obwohl sie es nie genutzt hat |
| Mäuse, die in einem Video über Käse streiten | Produktbild im Shopify-Shop in einer Landschaft, in der das Produkt nie war |
| KI-Cartoons historischer Ereignisse | KI-Video, in dem ein Influencer scheinbar ein Produkt bewirbt, obwohl die Kooperation nie stattfand |
| KI-Models, KI-Avatare oder nachgebildete Personen in der Produktdarstellung | |
| Virtuelle Orte, etwa ein virtuelles Wohnzimmer im Produktbild | |
| Vermeintliche Kundenstimmen oder Expertenaussagen im Shop |
Für Shopify-Händler sind besonders die Beispiele auf der rechten Seite relevant, da fotorealistische Produktbilder und KI-Models im E-Commerce häufig eingesetzt werden. Ein besonderer Grenzfall sind KI-Nachbearbeitungen von bestehenden Shootings. Hier gibt es aktuell noch Grauzonen, da der Übergang zwischen Deepfake und normaler Bildbearbeitung fließend ist. Auch verpixelte Inhalte fallen unter die Kategorie der bearbeiteten Bilder.
Wichtig zu wissen: Die Kennzeichnungspflicht prüft oder ersetzt keine anderen Rechte. Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechte müssen unabhängig davon eingeordnet werden. Einen vertiefenden Überblick mit weiteren Beispielen bietet die IT-Recht Kanzlei.
5. Sonderfall Texte und bereits veröffentlichte Altinhalte
Für Texte gilt eine wichtige Einschränkung: Nur Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, sind kennzeichnungspflichtig. Klassische Werbe-, Marketing- oder Produktbeschreibungen im Shopify-Shop fallen damit grundsätzlich nicht unter die Pflicht.
Eine Ausnahme besteht, wenn Texte Aussagen zu Nachhaltigkeit, gesundheitlichen Wirkungen oder Verbrauchersicherheit enthalten. Solche Inhalte können auch im Onlineshop kennzeichnungspflichtig werden.
Auch für bestehende Inhalte gibt es eine klare Regel:
- Inhalte, die vor dem 02.08.2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
- Bei einer erneuten Veröffentlichung wird eine Kennzeichnung empfohlen, ist aber freiwillig.
6. Wo und wie die Kennzeichnung erfolgen muss
Die Offenlegung muss klar, eindeutig und spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts erfolgen. Der Hinweis muss dabei ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar sein, also sichtbar oder hörbar, ohne dass Nutzer extra klicken oder Tools verwenden müssen.
Geeignete Platzierungen im Shopify-Shop sind:
- direkt am Bild
- unmittelbar unter dem Bild
- im sichtbaren Bereich des Produktangebots
- als eindeutig zugeordnetes Overlay
Nicht zulässig sind Hinweise, die erst am Ende einer langen Produktbeschreibung, in den AGB, in der Datenschutzerklärung oder unter mehreren Menüebenen erscheinen.
Je nach Inhaltsart gelten zusätzliche Punkte:
- Bilder: Der Hinweis muss bei Betrachtung wahrnehmbar sein und darf beim Download nicht verloren gehen.
- Videos: Der Hinweis darf nicht zu spät erscheinen, bei längeren Inhalten reicht eine einzige Einblendung ggf. nicht aus.
- Audio: Der Hinweis muss in der Player-Umgebung sichtbar sein.
- Texte: Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Wahrnehmung erfolgen, etwa am Anfang, nicht als Fußnote.
Als Beispielformulierungen eignen sich etwa „KI-generiertes Bild" oder „Das Motiv wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt". Nicht ausreichend sind Formulierungen wie „AI powered", „digital optimiert" oder „virtuell verbessert". Weitere Einordnungen dazu bietet die IT-Recht Kanzlei.
7. Barrierefreiheit: Anforderungen an den Hinweis
Die Kennzeichnung muss auch für Screenreader zugänglich sein. Zusätzlich müssen Kontrast und einfache Sprache berücksichtigt werden, damit der Hinweis für alle Nutzergruppen verständlich bleibt.
Als Abkürzung sollte im Shopify-Shop ausschließlich „AI" oder „KI" verwendet werden. Bei Angeboten für Kinder, ältere oder weniger medienkompetente Menschen muss der Hinweis einfacher und auffälliger gestaltet werden.
Weitere Anforderungen an die Barrierefreiheit:
- Erscheint der Hinweis nicht dauerhaft, etwa bei Videoinhalten, sollte er lange genug sichtbar bleiben, um auch für kognitiv beeinträchtigte Personen erkennbar zu sein.
- Zusatzebenen mit weiteren Informationen müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich sein.
- Das Icon darf nicht durch andere Overlays verdeckt werden, etwa durch Banner, Pop-ups, Cookie-Hinweise oder Buttons.
8. Umsetzung mit dem EU-Icon-Set oder eigenen Icons
Für die Umsetzung im Shopify-Shop steht das EU-Icon-Set der Europäischen Kommission zur Verfügung. Es ist kostenlos, ohne Pflicht zur Quellenangabe und nicht verpflichtend. Auch eine eigene, gleichwertige Umsetzung ist möglich.
Einige Besonderheiten der EU-Icons für die Praxis:
- Die Icons gibt es in vier Varianten: schwarz, weiß, schwarz mit 50 % Transparenz und weiß mit 50 % Transparenz.
- Es gibt keine ausdrückliche Freigabe für Designänderungen, aber auch kein explizites Änderungsverbot.
- Die Icons sind nur auf Englisch verfügbar. Bei deutschsprachigen Shops wird deshalb ein kurzer deutscher Texthinweis ergänzend empfohlen, auch wenn dazu kein offizieller Hinweis der Kommission existiert.
Für die Wahl der passenden Lösung im eigenen Onlineshop empfehlen wir als Orientierung: Wer nur wenige KI-Inhalte im Shop nutzt, ist mit dem EU-Icon-Set in Kombination mit Alttexten gut beraten. Wer viele KI-Inhalte einsetzt, kann mit Custom Icons im eigenen Shop-Stil eine passende Alternative umsetzen.
In jedem Fall gilt: Die Icons ersetzen keine rechtliche Einordnung im Einzelfall. Es muss weiterhin geprüft werden, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht und ob der Hinweis ausreichend sichtbar, verständlich und technisch korrekt eingebunden ist. Eine praxisnahe Einordnung dazu bietet die IT-Recht Kanzlei.
9. Bußgelder bei Verstößen
Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt jeweils der niedrigere Betrag.
Shopify-Händlern raten wir daher Folgendes: Auch wer nur einzelne KI-generierte Produktbilder oder Videos im Shop einsetzt, sollte die Kennzeichnungspflicht ernst nehmen, da die Bußgelder unabhängig von der Unternehmensgröße empfindlich hoch ausfallen können.
10. Fazit: Nächste Schritte für den eigenen Shop
Ab dem 02.08.2026 sollten Shopify-Händler prüfen, an welchen Stellen im Shop KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte eingesetzt werden. Betroffen sind vor allem fotorealistische Bilder, Videos und Stimmen, die den Eindruck von Echtheit erzeugen, sowie KI-Chatbots im Kundenkontakt.
Für die Praxis empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Bestehende und geplante KI-Inhalte im Shop und in der Werbung identifizieren
- Prüfen, ob es sich jeweils um einen Deepfake im Sinne von Art. 50 KI-VO handelt
- Passende Kennzeichnung wählen, etwa über das EU-Icon-Set oder eigene Icons
- Platzierung und Barrierefreiheit des Hinweises im Shop sicherstellen