Am 28.05.2022 wird mit der Omnibus-Richtlinie eine der wichtigsten und folgenreichsten Reformen in Kraft treten. Wir möchten Dir daher die wichtigsten Infos und die Änderungen, die mit der Omnibus-Richtlinie einhergehen, kurz und knapp und ohne kompliziertes "Jurist:innendeutsch" vorstellen.
Allerdings möchten wir an der Stelle betonen, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und dieser Artikel lediglich zum Zwecke der Informationsvermittlung dient, da wir keine Jurist:innen sind. Bei konkreten rechtlichen Fragen bitten wir Dich daher, eine:n Anwältin:Anwalt zu konsultieren.
Was ist die Omnibus-Richtlinie?
Auch wenn der Name etwas anderes suggerieren mag, geht es bei der Omnibus-Richtlinie um tatsächlich um Verbraucher:innenschutz bzw. um seine Stärkung. Sie markiert dabei die Überführung von EU-Vorschriften in nationales Recht. Ziel der EU ist es dabei gewesen, unter anderem auf einige negative Entwicklungen und Auswüchse im Online-Handel zu Ungunsten von Verbraucher:innen zu reagieren und jenen Praktiken, die Verbraucher:innen benachteiligen, einen Riegel vorzuschieben.
Welche Änderungen gehen mit der Omnibus-Richtlinie einher?
Die Omnibus-Richtlinie ist sehr umfassend und betrifft nicht nur den Online-Handel. Daher werden wir uns auf jene Änderungen beschränken, die für (Shopify-)Händler:innen besondere Relevanz haben:
Echtheit von Kund:innenrezensionen
Rezensionen gehören zu den wichtigsten Social-Proof-Elementen, denn nicht wenige Menschen machen ihre Kaufentscheidung von eben jenen Rezensionen abhängig. Gerade diese große Bedeutung von Rezensionen hat allerdings vielfach dazu geführt, dass es zu Manipulationen zu Ungunsten von Verbraucher:innen gekommen ist.
Händler:innen müssen nun darüber informieren, ob und wie sie Rezensionen von Kund:innen verifizieren. Es bedeutet nicht, dass eine Verifizierung stattfinden muss. Falls Händler:innen nicht die Möglichkeit haben, Rezensionen zu verifizieren, müssen sie lediglich darüber informieren.
Falls eine Verifizierung stattfindet, sollte nicht nur dargestellt werden, dass dies der Fall ist, sondern auch wie; beispielsweise indem nur Kund:innen eine Rezension verfassen können, die auch tatsächlich das bewertete Produkt gekauft haben.
Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn Händler:innen im eigenen Shop selbst Rezensionen erheben. Falls sie von Dritten (wie Google oder Ebay) erhoben werden, gilt sie nicht, denn hier stehen die Plattformen in der Pflicht. Beispielsweise bleiben Google-Bewertungen von dieser Regelung unberührt, weil in diesem Falle Google für die Rezensionen verantwortlich ist und nicht die Händler:innen, weil Google die Rezensionen erhebt.
Streichpreise/Kennzeichnung von Rabatten
Streichpreise dürfen sich nur auf den niedrigsten Preis in den letzten 30 Tagen vor der Rabattaktion beziehen. Grund dafür ist, dass es Fälle gab (und gibt), in denen die Preise kurz vor der Rabattaktion "künstlich" erhöht werden, um einen großen Nachlass vorzutäuschen. Dieser dubiosen Praxis soll nun ein Ende gesetzt werden.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Für Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. für verderbliche Artikel gilt diese Regelung nicht, eben so wenig für UVP (Unverbindliche Preisempfehlung; sofern sie natürlich aktuell ist) und für individuelle Rabatte.
Grundpreise
Die Grundpreise müssen sich grundsätzlich auf "große" Einheiten wie 1kg oder 1l etc. beziehen. Kleinere Einheiten wie 100g oder 100ml, die bisher bei einem geringen Gewicht oder Volumen erlaubt waren, sind nun nicht mehr zulässig. Somit soll vermieden werden, dass Verbraucher:innen eventuell getäuscht werden, weil kleinere Einheiten entsprechend geringere Preise angezeigt haben.
Fazit
Um teure Abmahnungen und noch teurere Bußgelder zu vermeiden, solltest Du die Regelungen rechtzeitig umsetzen.
Die neuen Regelungen sind nicht nur eine gute Nachricht für Verbraucher:innen - sondern auch für alle ehrlichen Händler:innen. Denn die dubiosen Praktiken von einigen bösen Schafen im Handel haben nicht nur Verbraucher:innen geschadet; sie haben sich auch fragwürdige Vorteile gegenüber ehrlichen Händler:innen geschaffen. Und dass damit nun Schluss ist, ist mehr als begrüßenswert.
Für weitergehende Informationen bezüglich der Omnibus-Richtlinie empfehlen wir die Seite des Händlerbunds, wo es Konkreteres zum Thema gibt.
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