Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat den Beschluss gefasst, dass Online-Händler:innen Gastbestellungen ermöglichen müssen. Das obligatorische Anlegen eines Kund:innenkontos für eine Bestellung sei mit der DSGVO nicht vereinbar. Aber was bedeutet das genau? Wir klären kurz die wichtigsten Fragen.

Allerdings möchten wir zuvor betonen, dass wir keine Jurist:innen sind und der Artikel lediglich als Wiedergabe von Informationen dient. Bei konkreten rechtlichen Fragen bitten wir Dich daher, eine Anwältin:einen Anwalt zu konsultieren.

Was ist die Datenschutzkonferenz (DSK)?

Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist ein Gremium, das aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes (vertreten durch die:den Bundesdatenschutzbeauftragte:n) und der Länder (vertreten durch die 16 Landesdatenschutzbeauftragten) besteht. Daher heißt sie offiziell auch "Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder". Sie hat die Aufgabe, sich mit Fragen des Datenschutzes zu befassen und Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen.

Sind die Beschlüsse der DSK rechtlich bindend?

Die Beschlüsse sind rechtlich nicht bindend, haben aber aufgrund der Tatsache, dass die Mitglieder eine hohe Kompetenz in Bezug auf Datenschutz aufweisen, Folgen auf die Rechtspraxis. Um es in der Fachsprache auszudrücken: De jure sind sie nicht bindend, de facto schon.

Wieso müssen Händler:innen Gastbestellungen ermöglichen?

Die DSK beruft sich auf den Grundsatz der Datenminimierung, der Teil der DSGVO ist. 

Demnach müssen Käufer:innen nur jene personenbezogenen Daten preisgeben, die für den konkreten Kauf notwendig sind. Bei einem Kund:innenkonto werden die Daten jedoch für künftige Käufe "auf Vorrat" gespeichert, obwohl der:die Käufer:in womöglich künftig keine weiteren Käufe tätigen wird oder will, sondern nur diesen einen. 

Und das wäre ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung, weil sie mehr Daten preisgeben müssen, als es für einen einzelnen Kauf notwendig wäre und weil ihre Daten unfreiwilligerweise gespeichert werden. Aber auch ihnen, die keine "fortlaufenden Kund:innen" sein wollen, muss ein gleichberechtigter und einfacher Zugang zum Kauf bzw. zur Bestellabwicklung gewährt werden. Den Beschluss im Wortlaut gibt es hier (pdf).

Wie werden Gastbestellungen auf Shopify ermöglicht?

Standardmäßig sind alle Bestellungen auf Shopify Gastbestellungen; es ist also keine Registrierung als Kund:in bzw. ein Kund:innenaccount nötig, um eine Bestellung aufzugeben. Insofern sind Shopify-Händler:innen hier in einer komfortablen Situation. Allerdings kann man sie im Shopify-Backend auch deaktivieren, was einige sicherlich getan haben.

In unserem Artikel über Gastbestellungen zeigen wir nicht nur, wo Gastbestellungen im Shopify-Backend gemanagt werden können, sondern erklären auch, welche Vorteile Gastbestellungen bieten, sodass der Beschluss der DSK nicht unbedingt einen Nachteil für Händler:innen darstellt.

Du hast Fragen? Melde Dich gerne bei uns!

Juristischen Rat können wir Dir zwar nicht geben, falls Du aber anderweitige Fragen bezüglich Shopify haben solltest oder Beratung oder Unterstützung benötigst, setze Dich gerne mit uns in Verbindung. Wir von Tante-E sind eine der führenden Shopify-Experten-Agenturen in Deutschland mit Standorten in Berlin und Köln. Wir betreiben nicht nur eigene Onlineshops auf Shopify, sondern haben in den letzten zwei Jahren 200 Projekte wie Shop-Setups oder Shop-Optimierungen realisiert. Insofern verfügen wir über eine hohe Expertise im Bereich E-Commerce im Allgemeinen und Shopify im Besonderen. Daher würden wir uns sehr freuen, wenn wir auch Dir helfen dürfen. Melde Dich einfach bei uns, wir freuen uns auf Dich.

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